Es wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben, der von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.
Beim Beitritt zur AGOA ist eine einmalige Beitrittsgebühr zu entrichten. In diesem Betrag ist der Jahresbeitrag für das Kalenderjahr des Beitritts enthalten.
Zwei- bis dreimal im Jahr erscheint ein Rundbrief mit den laufenden Informationen und Berichten, vielfach mit einschlägigen Anlagen.
Die Fachtagung, verbunden mit der Mitgliederversammlung, findet gewöhnlich an Orten statt, welche einen bedeutenden historischen und kulturellen Hintergrund (z. B. Bischofsstädte) bieten und zugleich über ein Tagungshaus in geeigneter Größe verfügen.
|