Archiv des Jugendhauses Düsseldorf
Heftige Debatten - heute wie damals

Über den Wehrdienst und den Paragraphen 218 wird in diesen Tagen intensiv diskutiert. Zu beiden Themen hat der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in der Vergangenheit Position bezogen. Ein Blick in die Debatten von damals lohnt, wie Unterlagen des Archivs des Jugendhauses Düsseldorf zeigen.
„Es ist unsere Überzeugung, daß auch die Weiterentwicklung der bisherigen großen Nachkriegserfolge letztlich von der Sicherung gegen innere und äußere Feinde abhängt. Zu einer solchen Sicherung müssen wir in Anbetracht der Gegebenheiten auch die militärische Abwehrbereitschaft zählen. Darum halten wir es für konsequent, daß die Bemühungen um eine europäische Solidarität zur Erhaltung und Sicherung des Friedens Verteidigungsmaßnahmen gegen einen möglichen Angriff einschließen“ (aus der Stellungnahme des BDKJ im April 1952; „Elmstein Erklärung“ der Jugendverbände im Deutschen Bundesjugendring).
„Durch die Anerkennung der sozialen Indikation werden soziale Mißstände in unserer Gesellschaft nicht beseitigt, sondern im Gegenteil weiter verfestigt. Dieser Sachverhalt spricht nicht für die Abschaffung des § 218 StGB, sondern für die Notwendigkeit einer Verbesserung der sozialen Gesetzgebung. Die sozialpolitischen Konsequenzen für den Gesetzgeber lassen sich wie folgt formulieren:
- Gehalts- und Rentenansprüche für jene Frauen, die wegen der Erziehung ihrer Kinder nicht berufstätig sein können; 'Babyjahr' für berufs- und nichtberufstätige Mütter
- familiengerechte Wohnungen und Anpassung der Mieten an das Einkommen
- Beratungsstellen mit entsprechendem Fachpersonal (Aufklärung über alle Fragen der Empfängnisverhütung)
[…]
- mehr Kinderkrippen und Kindertagesstätten
- Ausbildungsförderung und bessere Besoldung des Fachpersonals in den nötigen Einrichtungen“ (aus der Stellungnahme zum § 218 des BDKJ-Bundesvorstandes 1971).
Text: Maria Wego / Foto: Homepage des BDKJ (https://www.bdkj.de/)