Bundeskonferenz

 

Jahrestagung der Bundeskonferenz in Hünfeld

 

 

Die Jahrestagung der Bundeskonferenz der kirchlichen Archive, an der in gewohnter Weise die Vertreter der Registraturleitungskonferenz sowie der Arbeitsgemeinschaften der Ordensarchive (AGOA) und der überdiözesanen Einrichtungen (AGAUE) teilnahmen, fand vom 24. bis 26. November im Tagungshaus des Bonifatiusklosters Hünfeld statt. 

Neben den „klassischen“ Programmpunkten wie den – wie immer – informativen Berichten aus den Provinzkonferenzen, der Registraturleitungskonferenz, der AGOA und der AGAUE über die jeweiligen Aktivitäten im vergangenen Jahr, wurde in besonderer Weise die Arbeit der verschiedenen Arbeitskreise der Bundeskonferenz in den Blick genommen. So wird etwa der „AK Bewertung“ einen Leitfaden für den archivisch richtigen Umgang mit Personalakten und personenbezogenen Unterlagen erarbeiten, der „AK Digitale Langzeitarchivierung“ – ein Austauschgremium der Bundeskonferenz mit aktuell gut 30 Mitgliedern – seine bisherige Arbeit fortsetzen und ein neu gegründeter „AK Strategieentwicklung“ grundsätzliche „Linien“ für die Arbeit der Archive der katholischen Kirche in Deutschland entwickeln. 

Ein weiteres Thema der Jahrestagung war ein ausführlicher Rückblick auf den Workshop der Registraturleitungskonferenz im Mai 2025, der unter der Überschrift „Zukunftsforum Schriftgutverwaltung“ Antworten auf aktuelle Fragen bezüglich des Informationsmanagements in den deutschen Diözesen gesucht und gefunden hat, die möglichst rasch weiter konkretisiert werden sollen. 

Den eigentlichen inhaltlichen Schwerpunkt der Jahrestagung der Bundeskonferenz bildete der Vortrag von Dr. Michaela Hermes, Betriebliche Datenschutzbeauftragte der Erzdiözese München und Freising, die einen gleichermaßen konzisen wie detaillierten Überblick über die Novellierung des Kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG) gab. Die aus dieser Novellierung resultierenden archivbezogenen Folgen skizzierte Professor Dr. Johannes Merz, Direktor des Archivs und der Bibliothek des Erzbistums. Aus Sicht der Mitglieder der Bundeskonferenz der kirchlichen Archive ist die Novellierung des KDG ein deutlicher „Schritt nach vorn“ im sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten in der katholischen Kirche in Deutschland: nicht zuletzt durch die Berücksichtigung archivischer Kernforderungen respektive -bedarfe – weswegen nunmehr auch zeitnah die Novellierung der Kirchlichen Archivordnung erfolgen sollte, für die die Bundeskonferenz bereits vor längerer Zeit den zuständigen Gremien der Deutschen Bischofskonferenz einen entsprechenden Entwurf vorgelegt hat.

 

 

Text: Christian Brunke, Bistum Hildesheim / Foto: Bonifatiuskloster Hünfeld