Erzbistum Freiburg
Kirchliche Amtsblätter aus über 150 Jahren digitalisiert

Das Erzbischöfliche Archiv hat die Digitalisierung der historischen Amtsblätter der Erzdiözese Freiburg erfolgreich abgeschlossen. Das Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg – bis 1933 unter dem Titel „Anzeigeblatt“ – ist das amtliche Publikationsorgan für kirchliche Gesetzgebung und Verordnungen im Erzbistum. Ab sofort stehen sämtliche Ausgaben der seit dem Jahr 1857 erscheinenden Publikation digital zur Verfügung.
Bereits seit dem 1. Juli 2022 gibt es das Amtsblatt in digitaler Form. Damals wurden auch in einem ersten Schritt die Amtsblätter von 2002 bis 2022 online gestellt. 2023 gab das Justitiariat der Erzdiözese Freiburg zudem bekannt, die Amtsblätter seit 1970 bis 2001 digitalisiert zu haben. Nun hat das Erzbischöfliche Archiv Freiburg die Lücke von 1857 bis 1969 geschlossen. In dieser Phase wurden nochmals über 17.000 Seiten gescannt, erfasst, Volltexterkannt und mit Metadaten versehen. Damit stehen jetzt insgesamt 4704 Ausgaben mit fast 30.000 Seiten des kirchlichen Amtsblattes zur Verfügung.
Die Dokumente decken einen Zeitraum aus über anderthalb Jahrhunderten ab. Die Amtszeiten von 14 Erzbischöfen fallen hier ebenso hinein wie historische Ereignisse wie die Deutschen Einigungskriege (1864-1871), der Untergang der Titanic (1914), die beiden Weltkriege (1914-1918; 1939-1945), das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) oder die Erfindung des Internets (1991).
Vorläufer des Amtsblattes waren lose veröffentlichte Ordinariatsbeschlüsse. Für jede dieser Verlautbarungen musste jedoch bis in die 1850er Jahre noch eine Einwilligung des badischen Staates eingeholt werden, selbst wenn diese rein theologischen Inhaltes waren. Erst im Zuge der ersten Phase des badischen Kulturkampfes wurde diese Regel aufgehoben. In der Folge etablierte man 1857 das "Anzeigeblatt für die Erzdiözese Freiburg" als eigene Publikation, zunächst als Beilage für das Freiburger katholische Kirchenblatt. Inhalt sollten "allgemeine Verfügungen und Erlasse des Erzbischöflichen Ordinariats, Nachrichten über Dienstwechsel, Todesfälle der Geistlichen sowie solche Anzeigen und Mittheilungen [sein], welche für den hochw. Clerus der Erzdiözese überhaupt zu wissen nöthig aber doch von allgemein kirchlichen Interesse sind".
Dabei haben die Häufigkeit der Herausgabe als auch die Seitenzahl pro Ausgabe über die Jahre hinweg zugenommen. Während das erste Amtsblatt von 1857 mit elf Ausgaben mit im Schnitt vier Seiten auskam, lag die durchschnittliche Amtsblattlänge von 2000 bis 2023 bei 33 Ausgaben mit im Schnitt 7,75 Seiten.
Die nun digital verfügbare Sammlung ermöglicht es Forscher:innen, Historiker:innen und der interessierten Öffentlichkeit, auf eine umfassendes Fundus kirchlicher Verwaltungsvorschriften aus dem Südwesten Deutschlands zuzugreifen. Die digitalisierten Amtsblätter bieten einen wertvollen Einblick in die kirchliche und gesellschaftliche Entwicklung der Region. Neben theologischen und pastoralen Schriftstücken wie Hirtenbriefen und Fastenpredigten finden sich in den Digitalisaten auch heute eher kurios anmutende Dokumente wie eine bischöfliche Weisung zum Badewesen aus dem Jahr 1932.
Die digitalisierten Amtsblätter können über die Website der Rechtssammlung der Erzdiözese Freiburg abgerufen werden: https://www.kirchenrecht-ebfr.de/list/kirchliches_amtsblatt
Auch besteht die die kostenfreie Möglichkeit, sich per Newsletter über jeweilige Neuausgaben des Amtsblatts informieren zu lassen. Die Anmeldung erfolgt unter der https://www.ebfr.de/amtsblatt-newsletter möglich.
Text: Tony Franzky / Foto: Erzbischöfliches Archiv Freiburg