Bistum Speyer

 

Urkunden der Freiburger Vorgängerbistümer online gestellt


 

Die Urkundensammlung Zell bildet das Kernstück der im Erzbischöflichen Archiv Freiburg (EAF) verwahrten vormodernen Urkunden. Sie umfasst knapp 1500 Stücke, die aus den Archiven der Vorgängerbistümer der Erzdiözese Freiburg stammen. Der Name Urkundensammlung Zell verweist auf den erzbischöflichen Archivar Franz Zell (1857-1893), der 1862 erstmals ein Verzeichnis der „im erzbischöflichen Ordinariatsarchive aufbewahrten aelteren Original=Urkunden und Copien“ vorlegte. In den letzten Jahren wurde dieser für die Kirchengeschichte Südwestdeutschlands bedeutende Bestand vom EAF digitalisiert und er ist nun über das Portal monasterium.net für interessierte Nutzerinnen und Nutzer online einsehbar.

Den mit Abstand größten Teil in der Sammlung machen Urkunden aus dem Bistum Konstanz aus, gefolgt von Speyer und einigen wenigen Stücken aus Mainz, Würzburg, Worms und Straßburg. Der Bestand deckt somit den gesamten deutschen Südwesten ab. Über die Grenzen Deutschlands hinaus weisen etliche Stücke aus dem schweizerischen Thurgau und dem österreichischen Vorarlberg, die ehemals Teil des großen Konstanzer Sprengels waren, sowie einige Urkunden aus den Teilen des Elsass, die zu den Bistümern Speyer und Straßburg gehörten.

Auffallend hoch ist die Anzahl an Papsturkunden. Gut die Hälfte der Urkunden haben einen Papst als Aussteller. Dies liegt vor allem an den vielen Ablassbreven aber auch an der päpstlichen Bestätigungsurkunden, vor allem für die Konstanzer Bischöfe. Beginnend mit der Bestätigung Otto von Sonnenbergs (1474/1480-1491) als Bischof von Konstanz durch Papst Sixtus IV. (1471-1484) im Jahr 1480 finden sich bis zur Ernennung Karl Theodor von Dalbergs (1799-1817) zum Koadjutor des Bischofs Maximilian Christoph von Rodt (1775-1799) 1788, gut 150 päpstliche Bestätigungsurkunden in dem Bestand. Diese sind nicht nur an die Gewählten selbst adressiert, sondern unter anderem an das Domkapitel, den Kaiser oder den Konstanzer Klerus, dazu kommen noch Weiheerlaubnisse, Eidesformeln etc. Alleine für Hugo von Hohenlandenberg (1496-1530, 1531-1532) und Kasimir Anton von Sickingen (1743-1750) liegen jeweils neun und für Christoph Metzler (1548-1561) acht Papsturkunden im Kontext ihrer Ernennung zum Bischof von Konstanz vor.

Dem Bischof von Konstanz stand es als Ordinarius zu, den Vorsteher der Benediktinerklöster und der Augustinerchorherrenstifte in ihrer Diözese zu bestätigen. Ein Recht, dass die Amtsinhaber ab dem 16. Jahrhundert vermehrt durchzusetzen suchten. Auch dies schlägt sich in der Urkundensammlung nieder. So finden sich hier Stücke aus dem Umfeld der Abtswahlen, unter anderem Wahlanzeigen und Wahlprotokolle, für die im an Baden gefallenen Teil des Bistums Konstanz gelegenen Benediktinerabteien Petershausen mit Stein am Rhein, St. Peter, St. Blasien, St. Georgen und St. Trudpert sowie zu den Vorsteherwahlen in den Augustinerchorherrenstiften Beuron und St. Märgen mit Allerheiligen in Freiburg. Die neugewählten Vorsteher, und im Falle des Kanonissenstifts Säckingen auch die Vorsteherinnen, mussten zudem einen Treu- oder Fidelitätseid gegen über dem Konstanzer Bischof leisten.

Als letzter Punkt für das Bistum Konstanz sei auf die Vielzahl an Ablässen hingewiesen, die in der Urkundensammlung Zell überliefert sind. 1782 verfügte Joseph II. (1765-1790), dass sämtliche in Pfarreien, Klöstern oder anderen geistlichen Institutionen noch in Verwendung befindlichen Ablässe einer landesherrlichen Genehmigung bedurften, der eine Prüfung durch den jeweiligen Ortsbischof vorausgehen sollte. Dies führte dazu, dass aus dem Vorderösterreichischen Teil des Bistums eine Flut an Ablässen nach Konstanz kamen. Eine Vielzahl von ihnen verblieb in den Konstanzer Beständen, häufig mit dem Anschreiben und einer Auflistung der eingesandten Ablässe. Besonders hervorzuheben ist hier der Abt des bei Bregenz gelegenen Benediktinerklosters Mehrerau. Dieser sandte unter anderem vier Ablässe Papst Innozenz IV. (1243-1254) nach Konstanz, wo sie verblieben und schließlich nach Freiburg gelangten.

Die Konstanzer Ablässe bieten die Gelegenheit, zu den Speyerer Stücken in der Urkundensammlung Zell überzuleiten, denn auch aus dem alten Bistum Speyer haben etliche Ablassbreven ihren Weg nach Freiburg gefunden. Konkret um die 130 Stück, die entweder am 2. Januar oder am 4. April des Jahres 1770 ausgestellt wurden und quasi den gesamten Raum des alten Bistums Speyer abdecken. Grundsätzlich stammt der überwiegende Teil des Speyerer Materials aus dem 18. Jahrhundert und auch hier dominiert das Papsttum als Aussteller. Neben den Ablässen finden sich etliche Antworten auf Weihnachtsgrüße, Empfehlungen für Nuntien, aber auch Schreiben im Zusammenhang mit den Revolutionskriegen. 

Die Digitalisierung der Urkundensammlung Zell fand von Februar bis April 2022 durch den Verein ICARUS in den Räumlichkeiten des EAF statt. Ermöglicht wurde die Digitalisierung durch die erhebliche finanzielle Unterstützung im Rahmen des Förderprogramms „WissensWandel. Digitalprogramm für Bibliotheken und Archive innerhalb von Neustart Kultur" des Deutschen Bibliotheksverbandes und der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien. Es wurde allerdings darauf verzichtet, diejenigen Urkunden, die lediglich in einer modernen Abschrift von Franz Zell vorliegen, zu digitalisieren. Dies betrifft vor allem etwa 40 Urkunden aus dem in der Herrschaft Hohenzollern-Sigmaringen gelegenen Zisterzienserinnenkloster Wald. Sie wurden 1867 auf Bitten der fürstlichen Hofkammer vom Erzbischöflichen Ordinariat nach Sigmaringen abgegeben. Darunter befanden sich unter anderem die frühen Bestätigungen der Klostergründung durch den Bischof von Konstanz, König Friedrich II., seinen Sohn Herzog Heinrich, sowie päpstliche Bestätigungen.

Mit Nachträgen kam die ursprüngliche Zellsche Verzeichnung auf insgesamt 853 Nummern, die unter seinen Nachfolgern um weitere Nummern bis 915 ergänzt wurde. Da sicher hinter einer Nummer häufig mehrere Urkunden verbargen, wurden diese nun einzeln verzeichnet. Um den Zusammenhang zu wahren, wurden die Nummern beibehalten und die Urkunden durch angehängte Buchstaben ausgezeichnet. So wuchs der Bestand von 915 auf 1479 Verzeichnungseinheiten an.  

Text: Johannes Krämer / Foto: Erzbischöfliches Archiv Freiburg