Mitgliedschaft in der AGOA
Mitglied kann jedes Archiv einer Ordensgemeinschaft oder eines selbstständigen Einzelklosters werden, sofern diese der DOK angehören. Das Archiv wird in der Arbeitsgemeinschaft durch eine von der Ordensleitung bestimmte Person vertreten. Diese soll die für die Archivbetreuung verantwortliche Person sein.
Zur Aufnahme als Mitglied genügt die verbindliche, schriftliche Anmeldung des Archivs durch die Leitung der Ordensgemeinschaft beim Vorstand der Arbeitsgemeinschaft und die Benennung des/der Verantwortlichen.
Der Arbeitsgemeinschaft können auch außerordentliche assoziierte Mitglieder (z. B. Ordensarchive im deutschsprachigen Ausland) angehören. Sie besitzen aktives, jedoch kein passives Wahlrecht.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird einmal im Jahr einberufen, zumeist in Verbindung mit einer Fachtagung.
Die Modalitäten der Mitgliedschaft und der Mitgliederversammlung folgen denen des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vereinsrechts.
Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden und seinem/r Stellvertreter/in, die beide Ordensangehörige sein müssen, sowie weiteren drei Mitgliedern; alle werden auf vier Jahre gewählt.
Weiteres
Es wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben, der von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.
Beim Beitritt zur AGOA ist eine einmalige Beitrittsgebühr zu entrichten. In diesem Betrag ist der Jahresbeitrag für das Kalenderjahr des Beitritts enthalten.
Zwei- bis dreimal im Jahr erscheint ein Rundbrief mit den laufenden Informationen und Berichten, vielfach mit einschlägigen Anlagen.
Die Fachtagung, verbunden mit der Mitgliederversammlung, findet gewöhnlich an Orten statt, welche einen bedeutenden historischen und kulturellen Hintergrund (z. B. Bischofsstädte) bieten und zugleich über ein Tagungshaus in geeigneter Größe verfügen.
zurück