Arbeitsgemeinschaft der Ordensarchive (AGOA)

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Ordensarchive (AGOA) ist ein Zusammenschluss der Archive der Ordensgemeinschaften und der selbstständigen Einzelklöster, die in der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK) zusammengeschlossen sind. Sie ist ein internes Fachgremium der DOK und wurde 1997 in Würzburg gegründet.

Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft sind:

  • Erfahrungsaustausch und fachliche Hilfe bei Fragen zum Archivwesen im Ordensbereich.
  • Organisation von Fachtagungen, die in der Regel in Verbindung mit der jährlichen Mitgliederversammlung stattfinden.
  • Organisation von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Ordensarchivarinnen und -archivare. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit der Bundeskonferenz der kirchlichen Archive in Deutschland.
  • Vertretung der Interessen der Ordensarchive im öffentlichen und kirchlichen Bereich.

 

Mitgliedschaft in der AGOA

 

Mitglied kann jedes Archiv einer Ordensgemeinschaft oder eines selbstständigen Einzelklosters werden, sofern diese der DOK angehören. Das Archiv wird in der Arbeitsgemeinschaft durch eine von der Ordensleitung bestimmte Person vertreten. Diese soll die für die Archivbetreuung verantwortliche Person sein.

Zur Aufnahme als Mitglied genügt die verbindliche, schriftliche Anmeldung des Archivs durch die Leitung der Ordensgemeinschaft beim Vorstand der Arbeitsgemeinschaft und die Benennung des/der Verantwortlichen.

Der Arbeitsgemeinschaft können auch außerordentliche assoziierte Mitglieder (z. B. Ordensarchive im deutschsprachigen Ausland) angehören. Sie besitzen aktives, jedoch kein passives Wahlrecht.

 

Mitgliederversammlung

 

Die Mitgliederversammlung wird einmal im Jahr einberufen, zumeist in Verbindung mit einer Fachtagung.

Die Modalitäten der Mitgliedschaft und der Mitgliederversammlung folgen denen des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vereinsrechts.

Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden und seinem/r Stellvertreter/in, die beide Ordensangehörige sein müssen, sowie weiteren drei Mitgliedern; alle werden auf vier Jahre gewählt.

 

Weiteres

 

Es wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben, der von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.

Beim Beitritt zur AGOA ist eine einmalige Beitrittsgebühr zu entrichten. In diesem Betrag ist der Jahresbeitrag für das Kalenderjahr des Beitritts enthalten.

Zwei- bis dreimal im Jahr erscheint ein Rundbrief mit den laufenden Informationen und Berichten, vielfach mit einschlägigen Anlagen.

Die Fachtagung, verbunden mit der Mitgliederversammlung, findet gewöhnlich an Orten statt, welche einen bedeutenden historischen und kulturellen Hintergrund (z. B. Bischofsstädte) bieten und zugleich über ein Tagungshaus in geeigneter Größe verfügen.

 

 

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