Projekte der Bundeskonferenz der kirchlichen Archive in Deutschland

 

Die Bundeskonferenz der kirchlichen Archive in Deutschland strebt einen möglichst einfachen Zugang zu den Archiven und Archivalien der katholischen Kirche in Deutschland an und unterstützt insofern die vielfältigen Initiativen zur Onlinestellung von Findmitteln und Archivalien. Dass inzwischen alle Diözesanarchive sowie etliche Ordensarchive und Archive überdiözesaner Einrichtungen im Internet mit einer eigenen Homepage sowie mit einem Online-Angebot ihrer Findmittel sowie ausgewählten Archivalien vertreten sind, ist zumindest teilweise ein Ergebnis diese Arbeit.

Aktuell arbeitet die Bundeskonferenz der kirchlichen Archive in Deutschland – gewissermaßen in Fortschreibung ihres Onlineverzeichnisses der Quellen zum Zweiten Vatikanischen Konzil – an einer Zusammenstellung der in den katholischen Archiven in Deutschland vorhandenen Unterlagen zu den Diözesansynoden des 19. und 20. Jahrhunderts, die Anfang 2022 online gestellt werden soll.

Onlinestellung von Kirchenbüchern

Kirchenbücher bzw. Matrikelbücher gehören zum meist benutzten Schriftgut in kirchlichen Archiven. Sie wurden und werden in jeder Pfarrei geführt und weisen die den jeweiligen Gemeindemitgliedern gespendeten Sakramente aus, d.h. sie enthalten die „Kerndaten“ der Mitglieder der katholischen Kirche.

Verbindlich vorgeschrieben wurde die Führung von Kirchenbüchern in der katholischen Kirche im Jahr 1563 durch das Konzil von Trient, wobei die konsequente Umsetzung dieser Anordnung dann (auch) in Deutschland durchaus eine gewisse Zeit benötigte und erst im frühen 18. Jahrhundert abgeschlossen war.

Insbesondere die frühen Kirchenbücher enthalten neben den „Kerndaten“ Taufe, Trauung und Tod der einzelnen Gemeindemitglieder immer wieder auch orts- und gemeindebezogene Informationen allgemeinerer Art – wie bis weit ins 19. Jahrhundert hinein in den Kirchengemeinden häufig auch nur ein einziges Buch für alle amtlichen Eintragungen geführt worden ist, bevor durch die Einführung standardisierter Formularbücher hier eine Differenzierung erfolgt ist. Insofern besitzen Kirchen- bzw. Matrikelbücher weit über die genealogische Forschung hinaus eine erhebliche Bedeutung, insbesondere für sozial- und wirtschaftsgeschichtliche Fragen ist ihre Einbeziehung von erheblichem Gewinn.

Grundsätzlich werden die älteren Kirchenbücher, die in der laufenden Pfarrverwaltung nicht mehr benötigt werden, im jeweiligen Bistumsarchiv gesichert und i.d.R. über Filme und Digitalisate benutzbar gemacht. Ein je nach Bistum unterschiedlich großer Anteil liegt z. Z. noch bei den Pfarrämtern.

Abgeschlossene, in der laufenden Pfarrverwaltung nicht mehr benötigte Kirchenbücher werden zumeist im zuständigen Bistumsarchiv gesichert, erschlossen und gemäß den Regelungen des Kirchlichen Archivgesetzes für die Benutzung zugänglich gemacht.

Dabei gelten bezogen auf den jeweiligen Eintrag folgende Schutzfristen:
Taufbücher:           120 Jahre nach Geburt/Taufe
Trauungsbücher:  100 Jahre nach Trauung
Sterbebücher:       40 bzw. 100 Jahre nach Tod

(Eine Auskunftserteilung ist nach 40 Jahren möglich, Sterbebücher als Ganzes können erst 100 Jahre nach dem Datum des letzten Eintrags eingesehen werden)

Die Benutzung von Kirchenbüchern erfolgt inzwischen keineswegs mehr nur im Lesesaal des jeweiligen Bistumsarchivs, sondern immer mehr im Internet: auf Online-Plattformen der jeweiligen (Erz) Bistümer sowie im Archivportal „Matricula“; die Kirchenbücher der evangelischen Kirche in Deutschland sind über das Portal „Archion“ einsehbar.

Aktuell können Kirchenbücher folgender (Erz-)Bistümer kostenfrei auf „Matricula“ eingesehen  werden:

  • Bistum Aachen
  • Bistum Augsburg
  • Katholisches Militärbischofsamt Berlin
  • Bistum Dresden-Meißen
  • Bistum Fulda
  • Bistum Hildesheim
  • Bistum Magdeburg
  • Erzbistum München und Freising
  • Bistum Münster
  • Bistum Osnabrück
  • Erzbistum Paderborn
  • Bistum Passau
  • Offizialatsbezirk Vechta

Archivische Quellen zum Zweiten Vatikanischen Konzil in deutschen Kirchenarchiven

Das 50. Jubiläum der Eröffnung des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) war der Anlass, im Jahr 2011 eine Umfrage bei allen deutschen Diözesanarchiven, anderen kirchlichen Archiven sowie weiteren Einrichtungen, bei denen Nachlässe von Konzilsteilnehmern vermutet wurden, durchzuführen. Ziel war es, eine aktuelle Ist-Stand-Analyse über den Überlieferungs- und Erschließungsstand der Bestände zum Zweiten Vatikanischen Konzil in Deutschland zu erhalten. Auf das im Juni 2011 verteilte Rundschreiben antworteten erfreulich viele kirchliche Einrichtungen.

Aus Deutschland nahmen von 1960 bis 1965 insgesamt 5 Erzbischöfe, 21 Bischöfe, 28 Weihbischöfe und 4 Ordensobere teil. Dazu kamen 30 persönliche theologische Berater und offizielle Konzilsperiti. Allein die Anzahl der deutschen Konzilsväter, ihre vielen Ämter in Kommissionen und noch mehr ihre umfangreichen Interventionen lassen eine reiche, wichtige Überlieferung von deutscher Seite erwarten. Die Vorarbeiten der Konzilstheologen für die Konzilsväter, aber auch die Mitarbeit deutscher Periti in Konzilskommissionen verleihen deren archivischer Überlieferung eine große Bedeutung für die Geschichte des Konzils. Nicht berücksichtigt wurden in Rom tätige Kurienbischöfe und Theologen sowie aus Deutschland stammende Missionsbischöfe.

Die in den jeweiligen Beständen enthaltenen Quellengattungen sind zumeist ähnlich. Sie umfassen Konzilsdrucksachen, Korrespondenz, Interventionen in der Konzilsaula, Ansprachen und Hirtenbriefe, Veröffentlichungen von und über den jeweiligen Konzilsvater sowie Presseartikel über das Konzil.

 

Erschließung und Zugänglichkeit

 

Als wichtiges Ergebnis der Umfrage lässt sich festhalten, dass sich die Erschließungssituation in kirchlichen Archiven seit der letzten Bestandsaufnahme im Jahr 2001 durch Massimo Faggioli und Giovanni Turbanti (Istituto per le scienze religiose, Bologna) deutlich verbessert hat. Generell darf man konstatieren, dass den Überlieferungen zum Zweiten Vatikanischen Konzil in den kirchlichen Archiven inzwischen eine wesentlich höhere Aufmerksamkeit zukommt. Für die Nachlässe und Akten vieler Konzilsteilnehmer, insbesondere der einflussreichen deutschen Konzilsväter, liegen Findbücher vor. Nur wenige Konzilsbestände sind noch nicht archivisch erschlossen und daher generell nicht zugänglich.

Die Frage der Zugänglichkeit ist unterschiedlich geregelt. Die meisten Überlieferungen unterliegen zwar noch der in der von der „Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche Deutschlands“ (Kirchliche Archivordnung) § 8 Abs. 3 für bischöfliches Schriftgut festgelegten Sperrfrist von 60 Jahren, häufig ist jedoch die Zugänglichkeit über eine Sondergenehmigung gemäß Kirchlicher Archivordnung § 9 möglich.

Peter Pfister

 

 

Übersichtsliste über die Bestände zum Zweiten Vatikanischen Konzil in Archiven der katholischen Kirche in Deutschland (Stand 2012)