Onlinestellung von Kirchenbüchern
Kirchenbücher bzw. Matrikelbücher gehören zum meist benutzten Schriftgut in kirchlichen Archiven. Sie wurden und werden in jeder Pfarrei geführt und weisen die den jeweiligen Gemeindemitgliedern gespendeten Sakramente aus, d.h. sie enthalten die „Kerndaten“ der Mitglieder der katholischen Kirche.
Verbindlich vorgeschrieben wurde die Führung von Kirchenbüchern in der katholischen Kirche im Jahr 1563 durch das Konzil von Trient, wobei die konsequente Umsetzung dieser Anordnung dann (auch) in Deutschland durchaus eine gewisse Zeit benötigte und erst im frühen 18. Jahrhundert abgeschlossen war.
Insbesondere die frühen Kirchenbücher enthalten neben den „Kerndaten“ Taufe, Trauung und Tod der einzelnen Gemeindemitglieder immer wieder auch orts- und gemeindebezogene Informationen allgemeinerer Art – wie bis weit ins 19. Jahrhundert hinein in den Kirchengemeinden häufig auch nur ein einziges Buch für alle amtlichen Eintragungen geführt worden ist, bevor durch die Einführung standardisierter Formularbücher hier eine Differenzierung erfolgt ist. Insofern besitzen Kirchen- bzw. Matrikelbücher weit über die genealogische Forschung hinaus eine erhebliche Bedeutung, insbesondere für sozial- und wirtschaftsgeschichtliche Fragen ist ihre Einbeziehung von erheblichem Gewinn.
Grundsätzlich werden die älteren Kirchenbücher, die in der laufenden Pfarrverwaltung nicht mehr benötigt werden, im jeweiligen Bistumsarchiv gesichert und i.d.R. über Filme und Digitalisate benutzbar gemacht. Ein je nach Bistum unterschiedlich großer Anteil liegt z. Z. noch bei den Pfarrämtern.
Abgeschlossene, in der laufenden Pfarrverwaltung nicht mehr benötigte Kirchenbücher werden zumeist im zuständigen Bistumsarchiv gesichert, erschlossen und gemäß den Regelungen des Kirchlichen Archivgesetzes für die Benutzung zugänglich gemacht.
Dabei gelten bezogen auf den jeweiligen Eintrag folgende Schutzfristen:
Taufbücher: 120 Jahre nach Geburt/Taufe
Trauungsbücher: 100 Jahre nach Trauung
Sterbebücher: 40 bzw. 100 Jahre nach Tod
(Eine Auskunftserteilung ist nach 40 Jahren möglich, Sterbebücher als Ganzes können erst 100 Jahre nach dem Datum des letzten Eintrags eingesehen werden)
Die Benutzung von Kirchenbüchern erfolgt inzwischen keineswegs mehr nur im Lesesaal des jeweiligen Bistumsarchivs, sondern immer mehr im Internet: auf Online-Plattformen der jeweiligen (Erz) Bistümer sowie im Archivportal „Matricula“; die Kirchenbücher der evangelischen Kirche in Deutschland sind über das Portal „Archion“ einsehbar.
Aktuell können Kirchenbücher folgender (Erz-)Bistümer kostenfrei auf „Matricula“ eingesehen werden:
- Bistum Aachen
- Bistum Augsburg
- Katholisches Militärbischofsamt Berlin
- Bistum Dresden-Meißen
- Bistum Fulda
- Bistum Hildesheim
- Bistum Magdeburg
- Erzbistum München und Freising
- Bistum Münster
- Bistum Osnabrück
- Erzbistum Paderborn
- Bistum Passau
- Offizialatsbezirk Vechta