Gesetzliche Grundlagen, Empfehlungen und Arbeitshilfen

 

Rechtlicher Primärbezugspunkt der Arbeit der Archive der katholischen Kirche in Deutschland sind die archivbezogenen Bestimmungen des Codex Iuris Canonici (CIC) von 1983, die Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche in Deutschland (KAO) von 2013/2015 sowie das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) von 2018.

Eine Konkretisierung dieser Bestimmungen erfolgt durch Empfehlungen und Arbeitshilfen der Deutschen Bischofskonferenz, der Bundeskonferenz der kirchlichen Archive in Deutschland sowie der Registraturleitungskonferenz in der Bundeskonferenz der kirchlichen Archive in Deutschland, der Arbeitsgemeinschaft der Ordensarchive in Deutschland sowie der Arbeitsgemeinschaft der Archive der überdiözesanen Archive in Deutschland – wie es darüber hinaus etliche weitere Handreichungen, Empfehlungen und Arbeitshilfen auf der Ebene der Diözesen, Ordensgemeinschaften sowie überdiözesanen Einrichtungen und Organisationen gibt.

Die Archive der Diözesen, Ordensgemeinschaften und überdiözesanen Einrichtungen sind Teil der katholischen Kirche in Deutschland und haben insofern Anteil am Gesamtauftrag der Kirche, wozu die Päpstliche Kommission für die Kulturgüter der Kirche 1997 eine grundlegende Verlautbarung veröffentlicht hat, an der sich die Archive der katholischen Kirche in Deutschland orientieren.

 

 

Arbeitshilfen

 

In der Arbeitshilfe Nr. 142: Die pastorale Funktion der kirchlichen Archive (1997/2016) hat das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz eine Vielzahl von Regelungen und Arbeitshilfen zum katholischen Archivwesen in Deutschland veröffentlicht. Die einzelnen Texte werden nachstehend genannt und stehen auch zum Download bereit.